Definition:
Der Begriff Liegenschaft beschreibt ein abgegrenztes Grundstück oder eine Immobilie, das im Kataster und Grundbuch eingetragen ist. Er umfasst sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke und wird häufig im amtlichen und verwaltungstechnischen Kontext verwendet.
Anwendungsbereich:
Grundstückskauf, -verkauf und -bewertung
Kataster- und Grundbuchwesen
Immobilienbesteuerung (z. B. Grundsteuer)
Wichtige Hinweise:
Jede Liegenschaft ist durch Flurstücksnummer eindeutig identifizierbar
Rechtlich ist sie Grundlage für Eigentumsnachweise und Belastungen
Kann mehrere Gebäude oder Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) umfassen
Ziel:
Klare rechtliche und geografische Zuordnung von Grundstücken zur sachgerechten Verwaltung, Besteuerung und Nutzung im Immobilienbereich.