Liegenschaftszins
Liegenschaftszins
Liegenschaftszins
Definition:

Der Begriff Liegenschaft beschreibt ein abgegrenztes Grundstück oder eine Immobilie, das im Kataster und Grundbuch eingetragen ist. Er umfasst sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke und wird häufig im amtlichen und verwaltungstechnischen Kontext verwendet.

Anwendungsbereich:
  • Grundstückskauf, -verkauf und -bewertung

  • Kataster- und Grundbuchwesen

  • Immobilienbesteuerung (z. B. Grundsteuer)

Wichtige Hinweise:
  • Jede Liegenschaft ist durch Flurstücksnummer eindeutig identifizierbar

  • Rechtlich ist sie Grundlage für Eigentumsnachweise und Belastungen

  • Kann mehrere Gebäude oder Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) umfassen

Ziel:

Klare rechtliche und geografische Zuordnung von Grundstücken zur sachgerechten Verwaltung, Besteuerung und Nutzung im Immobilienbereich.

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