Maklerprovision
Definition:

Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird im Erfolgsfall fällig – also nur dann, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.

Anwendungsbereich:
  • Kauf und Verkauf von Immobilien (Wohn- und Gewerbeobjekte)

  • Vermittlung von Mietverträgen

  • Beauftragung durch Eigentümer, Käufer oder beide Parteien

Wichtige Hinweise:
  • Höhe der Provision ist frei verhandelbar, bei Wohnimmobilien meist gesetzlich gedeckelt

  • Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 in Deutschland das Bestellerprinzip (wer den Makler beauftragt, zahlt)

  • Bei Kaufverträgen kann die Provision bis zu 3,57 % inkl. MwSt. je Partei betragen

Ziel:

Vergütung für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Maklers und rechtliche Absicherung aller Parteien bei der Immobilienvermittlung.

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