Definition:
Eine Mietbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis des Vermieters über ein bestehendes Mietverhältnis. Sie enthält in der Regel Informationen zur Wohnungsgröße, Miethöhe, Anzahl der Bewohner sowie zur Dauer des Mietverhältnisses und wird häufig für behördliche oder soziale Zwecke benötigt.
Anwendungsbereich:
Beantragung von Wohngeld, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen
Vorlage beim Jobcenter, Sozialamt oder bei Behörden
Nachweis bei der Wohnsitzanmeldung oder bei Schul- bzw. Kitaplatzanträgen
Wichtige Hinweise:
Wird auf Anfrage des Mieters vom Vermieter oder der Hausverwaltung ausgestellt
Enthält keine vertraulichen Vertragsinhalte, sondern nur faktische Angaben
Nicht zu verwechseln mit dem Mietvertrag selbst
Ziel:
Dokumentation eines bestehenden Mietverhältnisses zur Vorlage bei Institutionen, die eine offizielle Bestätigung der Wohnsituation benötigen.