Definition:
Die Mietkaution ist eine vom Mieter an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses geleistete Sicherheitsleistung, die etwaige Schäden an der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostenforderungen absichern soll.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbemietverhältnisse
Absicherung des Vermieters während und nach der Mietdauer
Grundlage für spätere Abrechnungen bei Auszug
Wichtige Hinweise:
Maximal drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten)
Kann als Barkaution, Sparbuch, Mietkautionsbürgschaft oder in anderer Form hinterlegt werden
Muss vom Vermieter zinsbringend und getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden
Ziel:
Schutz des Vermieters vor finanziellen Ausfällen oder Schäden, während dem Mieter eine transparente und rechtlich geregelte Sicherheit gewährleistet wird.