Mietkaution
Definition:

Die Mietkaution ist eine vom Mieter an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses geleistete Sicherheitsleistung, die etwaige Schäden an der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostenforderungen absichern soll.

Anwendungsbereich:
  • Wohn- und Gewerbemietverhältnisse

  • Absicherung des Vermieters während und nach der Mietdauer

  • Grundlage für spätere Abrechnungen bei Auszug

Wichtige Hinweise:
  • Maximal drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten)

  • Kann als Barkaution, Sparbuch, Mietkautionsbürgschaft oder in anderer Form hinterlegt werden

  • Muss vom Vermieter zinsbringend und getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden

Ziel:

Schutz des Vermieters vor finanziellen Ausfällen oder Schäden, während dem Mieter eine transparente und rechtlich geregelte Sicherheit gewährleistet wird.

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