Definition:
Die Mietminderung ist das gesetzlich verankerte Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die den Gebrauch einschränken oder unmöglich machen – ohne dass der Mieter dafür verantwortlich ist (§ 536 BGB).
Anwendungsbereich:
Feuchtigkeit oder Schimmel
Ausfall von Heizung, Warmwasser oder Strom
Lärmbelästigung oder Baustellen
Wichtige Hinweise:
Mangel muss dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden
Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung
Eine Mietminderung ist auch ohne Zustimmung des Vermieters rechtlich zulässig, aber risikobehaftet
Ziel:
Ausgleich für den eingeschränkten Wohnwert und Druckmittel zur schnellen Mängelbeseitigung, um vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen.