Mietminderung
Definition:

Die Mietminderung ist das gesetzlich verankerte Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die den Gebrauch einschränken oder unmöglich machen – ohne dass der Mieter dafür verantwortlich ist (§ 536 BGB).

Anwendungsbereich:
  • Feuchtigkeit oder Schimmel

  • Ausfall von Heizung, Warmwasser oder Strom

  • Lärmbelästigung oder Baustellen

Wichtige Hinweise:
  • Mangel muss dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden

  • Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung

  • Eine Mietminderung ist auch ohne Zustimmung des Vermieters rechtlich zulässig, aber risikobehaftet

Ziel:

Ausgleich für den eingeschränkten Wohnwert und Druckmittel zur schnellen Mängelbeseitigung, um vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter