Mietminderung
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Mietminderung
Definition:

Die Mietminderung ist das gesetzlich verankerte Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die den Gebrauch einschränken oder unmöglich machen – ohne dass der Mieter dafür verantwortlich ist (§ 536 BGB).

Anwendungsbereich:
  • Feuchtigkeit oder Schimmel

  • Ausfall von Heizung, Warmwasser oder Strom

  • Lärmbelästigung oder Baustellen

Wichtige Hinweise:
  • Mangel muss dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden

  • Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung

  • Eine Mietminderung ist auch ohne Zustimmung des Vermieters rechtlich zulässig, aber risikobehaftet

Ziel:

Ausgleich für den eingeschränkten Wohnwert und Druckmittel zur schnellen Mängelbeseitigung, um vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen.

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