Definition:
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mietpreiserhöhungen bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Sie soll überhöhte Mieten verhindern und bezahlbaren Wohnraum sichern (§ 556d BGB).
Anwendungsbereich:
Gilt in von den Bundesländern bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
Anwendung bei neuen Mietverträgen für Bestandswohnungen
Ausnahmen gelten u. a. für Neubauten (ab 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen
Wichtige Hinweise:
Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
Vermieter müssen auf Anfrage Vormiete und Ausnahmetatbestände offenlegen
Verstöße können durch Mieter rechtlich angefochten werden
Verstöße können durch Mieter rechtlich angefochten werden