Mietpreisbremse
Definition:

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mietpreiserhöhungen bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Sie soll überhöhte Mieten verhindern und bezahlbaren Wohnraum sichern (§ 556d BGB).

Anwendungsbereich:
  • Gilt in von den Bundesländern bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

  • Anwendung bei neuen Mietverträgen für Bestandswohnungen

  • Ausnahmen gelten u. a. für Neubauten (ab 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen

Wichtige Hinweise:
  • Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen

  • Vermieter müssen auf Anfrage Vormiete und Ausnahmetatbestände offenlegen

  • Verstöße können durch Mieter rechtlich angefochten werden

Ziel:

Verstöße können durch Mieter rechtlich angefochten werden

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