Definition:
Der Mietvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, durch den dem Mieter der Gebrauch einer Immobilie gegen Zahlung einer Miete überlassen wird (§ 535 BGB). Er bildet die Grundlage jedes Mietverhältnisses.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
Zeitlich befristete oder unbefristete Mietverhältnisse
Regelung von Rechten und Pflichten beider Parteien
Wichtige Hinweise:
Kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden (schriftlich empfohlen)
Enthält Angaben zu Miete, Nebenkosten, Mietdauer, Kündigungsfrist, Hausordnung usw.
Gesetzliche Regelungen greifen auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung
Ziel:
Rechtssicherheit und klare Vereinbarungen für beide Parteien zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Regelung des Mietverhältnisses auf verlässlicher Basis.