Mängelbeseitigung
Definition:

Die Mängelbeseitigung bezeichnet die Behebung von Sach- oder Rechtsmängeln an einer Immobilie, die entweder im Rahmen eines Miet-, Kauf- oder Bauvertrags festgestellt wurden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist gesetzlich geregelt und dient der Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands.

Anwendungsbereich:
  • Mängel bei Bauleistungen (z. B. feuchte Wände, Risse, undichte Dächer)

  • Mängel an vermieteten Wohnungen oder Gewerberäumen

  • Gewährleistungsansprüche nach Immobilienkauf

Wichtige Hinweise:
  • Gesetzliche Grundlage im BGB, insbesondere §§ 536, 634 ff.

  • Vermieter, Verkäufer oder Bauunternehmer sind je nach Vertrag verpflichtet

  • Mieter oder Käufer müssen den Mangel anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen

Ziel:

Herstellung der vertragsgemäßen Nutzung und Wahrung der Interessen des Mieters, Käufers oder Auftraggebers durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung bestehender Mängel.

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