Definition:
Die Mängelbeseitigung bezeichnet die Behebung von Sach- oder Rechtsmängeln an einer Immobilie, die entweder im Rahmen eines Miet-, Kauf- oder Bauvertrags festgestellt wurden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist gesetzlich geregelt und dient der Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands.
Anwendungsbereich:
Mängel bei Bauleistungen (z. B. feuchte Wände, Risse, undichte Dächer)
Mängel an vermieteten Wohnungen oder Gewerberäumen
Gewährleistungsansprüche nach Immobilienkauf
Wichtige Hinweise:
Gesetzliche Grundlage im BGB, insbesondere §§ 536, 634 ff.
Vermieter, Verkäufer oder Bauunternehmer sind je nach Vertrag verpflichtet
Mieter oder Käufer müssen den Mangel anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen
Ziel:
Herstellung der vertragsgemäßen Nutzung und Wahrung der Interessen des Mieters, Käufers oder Auftraggebers durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung bestehender Mängel.