Nachmieter
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Definition:

Ein Nachmieter ist eine Person, die bereit ist, in einen bestehenden Mietvertrag einzutreten oder eine Wohnung nach dem Auszug des aktuellen Mieters neu anzumieten. Er wird häufig vom aktuellen Mieter vorgeschlagen, wenn dieser das Mietverhältnis vorzeitig beenden möchte.

Anwendungsbereich:
  • Kein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf Annahme eines Nachmieters

  • Vermieter darf Nachmieter ablehnen, muss aber triftige Gründe nennen

  • Der Nachmieter muss wirtschaftlich tragbar und vertragskonform sein

Wichtige Hinweise:
  • Kein gesetzlicher Anspruch des Mieters auf Annahme eines Nachmieters

  • Vermieter darf Nachmieter ablehnen, muss aber triftige Gründe nennen

  • Der Nachmieter muss wirtschaftlich tragbar und vertragskonform sein

Ziel:

Ermöglichung eines flexibleren Mietausstiegs und Vermeidung finanzieller Doppelbelastung für den bisherigen Mieter – bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen des Vermieters.

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