Definition:
Ein Nachtrag zum Mietvertrag ist eine ergänzende Vereinbarung, die nachträglich zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen wird, um Änderungen oder Ergänzungen rechtsverbindlich festzuhalten – ohne den ursprünglichen Vertrag vollständig zu ersetzen.
Anwendungsbereich:
Änderung der Miete, Nebenkosten oder Zahlungsmodalitäten
Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer
Aufnahme oder Wechsel von Mietparteien (z. B. WG-Partner)
Wichtige Hinweise:
Muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden
Wird Bestandteil des Hauptvertrags und ist rechtlich bindend
Jede Änderung sollte klar und eindeutig formuliert sein
Ziel:
Sicherstellung von Rechtssicherheit und Transparenz bei Mietvertragsänderungen – zur Vermeidung von Missverständnissen oder rechtlichen Streitigkeiten.