Definition:
Nebenkosten (auch: Betriebskosten) sind zusätzliche Kosten, die neben der Kaltmiete für die Nutzung einer Immobilie anfallen. Sie decken laufende Ausgaben wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Grundsteuer ab und werden in der Regel monatlich als Vorauszahlung erhoben.
Anwendungsbereich:
Mietwohnungen und Gewerbeimmobilien
Grundlage für die jährliche Nebenkostenabrechnung
Grundlage für die jährliche Nebenkostenabrechnung
Wichtige Hinweise:
Nur umlagefähige Kostenarten dürfen abgerechnet werden (z. B. Hausmeister, Versicherung)
Abrechnung muss jährlich und nachvollziehbar erfolgen
Mieter können die Belege einsehen und bei Fehlern Widerspruch einlegen
Ziel:
Faire und transparente Verteilung der Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und wirtschaftlicher Nachvollziehbarkeit.