Definition:
Ein Nichtwohngebäude ist ein Bauwerk, das nicht überwiegend zu Wohnzwecken, sondern für gewerbliche, öffentliche oder sonstige nichtwohnliche Zwecke genutzt wird – z. B. Büros, Schulen, Lager- oder Fabrikgebäude.
Anwendungsbereich:
Bürogebäude, Produktionshallen, Einkaufszentren
Öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Verwaltungsgebäude
Immobilienbewertung und Energieausweise (getrennte Regelungen zu Wohngebäuden)
Wichtige Hinweise:
Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten besondere Vorschriften
Für Nichtwohngebäude gelten abweichende Bewertungs- und Abschreibungsmodelle
Nutzung ist meist durch Baugenehmigung festgelegt
Ziel:
Nutzung ist meist durch Baugenehmigung festgelegt