Nichtwohngebäude
Definition:

Ein Nichtwohngebäude ist ein Bauwerk, das nicht überwiegend zu Wohnzwecken, sondern für gewerbliche, öffentliche oder sonstige nichtwohnliche Zwecke genutzt wird – z. B. Büros, Schulen, Lager- oder Fabrikgebäude.

Anwendungsbereich:
  • Bürogebäude, Produktionshallen, Einkaufszentren

  • Öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Verwaltungsgebäude

  • Immobilienbewertung und Energieausweise (getrennte Regelungen zu Wohngebäuden)

Wichtige Hinweise:
  • Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten besondere Vorschriften

  • Für Nichtwohngebäude gelten abweichende Bewertungs- und Abschreibungsmodelle

  • Nutzung ist meist durch Baugenehmigung festgelegt

Ziel:

Nutzung ist meist durch Baugenehmigung festgelegt

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