Definition:
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das ein Notar im Namen eines Dritten führt – meist zur sicheren Abwicklung von Immobilienkaufverträgen. Es dient dem Zahlungsschutz beider Parteien, bis alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.
Anwendungsbereich:
Immobilienkäufe (z. B. Kaufpreiszahlung bis zur Grundbucheintragung)
Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsvereinbarungen
Verwahrung von Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften
Wichtige Hinweise:
Die Einrichtung erfolgt nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse
Das Konto wird auf den Namen des Notars geführt, aber rechtlich getrennt vom Vermögen des Notars
Verwahrte Gelder sind nicht pfändbar und besonders geschützt
Ziel:
Sichere, neutrale Zahlungsabwicklung bei Verträgen mit hohem Vermögenswert – insbesondere bei Immobiliengeschäften – zum Schutz aller Beteiligten.