Notaranderkonto
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Notaranderkonto
Definition:

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das ein Notar im Namen eines Dritten führt – meist zur sicheren Abwicklung von Immobilienkaufverträgen. Es dient dem Zahlungsschutz beider Parteien, bis alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienkäufe (z. B. Kaufpreiszahlung bis zur Grundbucheintragung)

  • Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsvereinbarungen

  • Verwahrung von Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften

Wichtige Hinweise:
  • Die Einrichtung erfolgt nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse

  • Das Konto wird auf den Namen des Notars geführt, aber rechtlich getrennt vom Vermögen des Notars

  • Verwahrte Gelder sind nicht pfändbar und besonders geschützt

Ziel:

Sichere, neutrale Zahlungsabwicklung bei Verträgen mit hohem Vermögenswert – insbesondere bei Immobiliengeschäften – zum Schutz aller Beteiligten.

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