Definition:
Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren, die für notarielle Leistungen wie die Beurkundung von Kaufverträgen, Grundbucheintragungen oder Vollmachten anfallen. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Anwendungsbereich:
Immobilienkaufverträge (Beurkundung & Abwicklung)
Grundbuchänderungen (z. B. Eigentumsumschreibung, Löschungen)
Eheverträge, Testamente, Erbscheine
Wichtige Hinweise:
Die Höhe der Notarkosten hängt vom Geschäftswert ab (z. B. Kaufpreis bei Immobilien)
In Immobiliengeschäften betragen die Notarkosten in der Regel ca. 1–1,5 % des Kaufpreises
Zahlungspflicht besteht auch bei Rücktritt oder Nichtzustandekommen eines Vertrags
Ziel:
Sicherstellung einer rechtssicheren und unparteiischen Vertragsabwicklung – insbesondere bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie Immobilienkauf oder Erbregelungen.