Notarkosten
Definition:

Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren, die für notarielle Leistungen wie die Beurkundung von Kaufverträgen, Grundbucheintragungen oder Vollmachten anfallen. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Anwendungsbereich:
  • Immobilienkaufverträge (Beurkundung & Abwicklung)

  • Grundbuchänderungen (z. B. Eigentumsumschreibung, Löschungen)

  • Eheverträge, Testamente, Erbscheine

Wichtige Hinweise:
  • Die Höhe der Notarkosten hängt vom Geschäftswert ab (z. B. Kaufpreis bei Immobilien)

  • In Immobiliengeschäften betragen die Notarkosten in der Regel ca. 1–1,5 % des Kaufpreises

  • Zahlungspflicht besteht auch bei Rücktritt oder Nichtzustandekommen eines Vertrags

Ziel:

Sicherstellung einer rechtssicheren und unparteiischen Vertragsabwicklung – insbesondere bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie Immobilienkauf oder Erbregelungen.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter