Notarkosten
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Definition:

Notarkosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren, die für notarielle Leistungen wie die Beurkundung von Kaufverträgen, Grundbucheintragungen oder Vollmachten anfallen. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Anwendungsbereich:
  • Immobilienkaufverträge (Beurkundung & Abwicklung)

  • Grundbuchänderungen (z. B. Eigentumsumschreibung, Löschungen)

  • Eheverträge, Testamente, Erbscheine

Wichtige Hinweise:
  • Die Höhe der Notarkosten hängt vom Geschäftswert ab (z. B. Kaufpreis bei Immobilien)

  • In Immobiliengeschäften betragen die Notarkosten in der Regel ca. 1–1,5 % des Kaufpreises

  • Zahlungspflicht besteht auch bei Rücktritt oder Nichtzustandekommen eines Vertrags

Ziel:

Sicherstellung einer rechtssicheren und unparteiischen Vertragsabwicklung – insbesondere bei bedeutenden Rechtsgeschäften wie Immobilienkauf oder Erbregelungen.

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