Definition:
Das Nutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Es kann vertraglich, gesetzlich oder dinglich (z. B. als Nießbrauch) geregelt sein.
Anwendungsbereich:
Miet- und Pachtverhältnisse
Nießbrauchrechte und Wohnrechte
Gemeinschaftseigentum in WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften)
Wichtige Hinweise:
Nutzungsrechte können befristet oder unbefristet sein
Müssen oft notariell beurkundet werden, wenn sie im Grundbuch eingetragen werden
Können mit Rechten und Pflichten wie Instandhaltung oder Unterhalt verbunden sein
Ziel:
Sicherung der Nutzung einer Immobilie durch Dritte unter klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.