Nutzungsrecht
Nutzungsrecht
Nutzungsrecht
Definition:

Das Nutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Es kann vertraglich, gesetzlich oder dinglich (z. B. als Nießbrauch) geregelt sein.

Anwendungsbereich:
  • Miet- und Pachtverhältnisse

  • Nießbrauchrechte und Wohnrechte

  • Gemeinschaftseigentum in WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften)

Wichtige Hinweise:
  • Nutzungsrechte können befristet oder unbefristet sein

  • Müssen oft notariell beurkundet werden, wenn sie im Grundbuch eingetragen werden

  • Können mit Rechten und Pflichten wie Instandhaltung oder Unterhalt verbunden sein

Ziel:

Sicherung der Nutzung einer Immobilie durch Dritte unter klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter