Ortsübliche Vergleichsmiete
Ortsübliche Vergleichsmiete
Ortsübliche Vergleichsmiete
Definition:

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region in den letzten sechs Jahren gezahlt wurde. Sie dient als gesetzlicher Maßstab für zulässige Mietanpassungen.

Anwendungsbereich:
  • Mietpreisbremse und Mietspiegel

  • Begründung von Mieterhöhungen

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen über Miethöhe

Wichtige Hinweise:
  • Grundlage ist in der Regel der lokale Mietspiegel

  • Bezieht sich nur auf ungebundene Wohnungen (nicht öffentlich gefördert)

  • Modernisierungen, Lage und Ausstattung werden berücksichtigt

Ziel:

Schutz vor unangemessen hohen Mieten und Schaffung eines fairen Rahmens für Mieter und Vermieter.

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