Definition:
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region in den letzten sechs Jahren gezahlt wurde. Sie dient als gesetzlicher Maßstab für zulässige Mietanpassungen.
Anwendungsbereich:
Mietpreisbremse und Mietspiegel
Begründung von Mieterhöhungen
Gerichtliche Auseinandersetzungen über Miethöhe
Wichtige Hinweise:
Grundlage ist in der Regel der lokale Mietspiegel
Bezieht sich nur auf ungebundene Wohnungen (nicht öffentlich gefördert)
Modernisierungen, Lage und Ausstattung werden berücksichtigt
Ziel:
Schutz vor unangemessen hohen Mieten und Schaffung eines fairen Rahmens für Mieter und Vermieter.