Pachtvertrag
Definition:

Ein Pachtvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter eine Sache (z. B. ein Grundstück, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein Gewerbeobjekt) zur Nutzung und zur Fruchtziehung überlässt. Der Pächter darf dabei auch die Erträge und Früchte aus der Nutzung ziehen.

Anwendungsbereich:
  • Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

  • Gewerbeimmobilien (z. B. Hotels, Restaurants)

  • Garten- oder Kleingartenanlagen

Wichtige Hinweise:
  • Unterscheidet sich vom Mietvertrag durch das Recht auf Erträge

  • Laufzeiten und Kündigungsfristen individuell vereinbar

Ziel:

Rechtssichere Überlassung von nutzbaren Flächen oder Betrieben zur gewinnorientierten Nutzung durch Dritte.

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