Definition:
Ein Pachtvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter eine Sache (z. B. Grundstück, Restaurant, landwirtschaftliche Fläche) zur Nutzung und Fruchtziehung überlässt – also inklusive des Rechts, daraus Gewinne zu erzielen.
Anwendungsbereich:
Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen
Gewerbeimmobilien (z. B. Hotels, Restaurants)
Garten- oder Kleingartenanlagen
Wichtige Hinweise:
Unterscheidet sich vom Mietvertrag durch das Recht auf Erträge
Schriftliche Form empfohlen, bei langfristiger Pacht sogar Pflicht (§ 585 BGB)
Laufzeiten und Kündigungsfristen individuell vereinbar
Ziel:
Rechtssichere Überlassung von nutzbaren Flächen oder Betrieben zur gewinnorientierten Nutzung durch Dritte.