Definition:
Der Pachtzins ist das vertraglich vereinbarte Entgelt, das der Pächter dem Verpächter für die Nutzung und Ertragsziehung aus dem Pachtobjekt zahlt. Er entspricht funktional der Miete im Mietverhältnis.
Anwendungsbereich:
Landwirtschaftliche Flächen
Gewerbeobjekte (z. B. Gastronomie, Läden)
Kleingarten- oder Wochenendhauspachten
Wichtige Hinweise:
Höhe kann monatlich, jährlich oder nach Ernteerträgen geregelt sein
Anpassungen oft durch Indexklauseln oder Marktwertentwicklungen
Steuerlich als Betriebsausgabe beim Pächter und Einnahme beim Verpächter relevant
Ziel:
Vergütung für die wirtschaftliche Nutzung eines verpachteten Objekts im Rahmen eines rechtlich geregelten Vertragsverhältnisses.