Definition:
Ein Personenaufzug ist eine maschinell betriebene Aufzugsanlage, die speziell für den sicheren und komfortablen Transport von Personen zwischen verschiedenen Etagen eines Gebäudes konzipiert ist.
Anwendungsbereich:
Mehrfamilienhäuser
Büro- und Gewerbeimmobilien
Öffentliche Gebäude (z. B. Krankenhäuser, Rathäuser)
Wichtige Hinweise:
Wartungspflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Beitrag zur Barrierefreiheit und altersgerechtem Wohnen
Beitrag zur Barrierefreiheit und altersgerechtem Wohnen
Ziel:
Sicherer und bequemer Zugang zu allen Etagen eines Gebäudes – insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.