Personenaufzug
Definition:

Ein Personenaufzug ist eine maschinell betriebene Aufzugsanlage, die speziell für den sicheren und komfortablen Transport von Personen zwischen verschiedenen Etagen eines Gebäudes konzipiert ist.

Anwendungsbereich:
  • Mehrfamilienhäuser

  • Büro- und Gewerbeimmobilien

  • Öffentliche Gebäude (z. B. Krankenhäuser, Rathäuser)

Wichtige Hinweise:
  • Wartungspflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Beitrag zur Barrierefreiheit und altersgerechtem Wohnen

  • Beitrag zur Barrierefreiheit und altersgerechtem Wohnen

Ziel:

Sicherer und bequemer Zugang zu allen Etagen eines Gebäudes – insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

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