Definition:
Das Planungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt, wo, was und wie gebaut werden darf. Es umfasst alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur städtebaulichen Entwicklung und Nutzung von Grundstücken.
Anwendungsbereich:
Aufstellung und Anwendung von Bebauungsplänen
Prüfung von Bauanträgen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Wichtige Hinweise:
Zentrale Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB)
Gilt für Bauherren, Kommunen, Investoren und Architekten
Einfluss auf Genehmigungsfähigkeit und Wert von Grundstücken
Ziel:
Ordnungsgemäße und nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden durch klare rechtliche Rahmenbedingungen für die bauliche Nutzung von Flächen.