Definition:
Die Rückbauverpflichtung ist die rechtliche Pflicht, eine bauliche Anlage oder bauliche Veränderung – z. B. Anbauten, Werbeanlagen oder temporäre Bauten – wieder zu entfernen und den ursprünglichen Zustand eines Grundstücks oder Gebäudes wiederherzustellen.
Anwendungsbereich:
Nach Ablauf einer Baugenehmigung oder bei illegalen Baumaßnahmen
Bei befristeter Nutzung von Flächen (z. B. bei Pachtverträgen)
Rückgabe von Miet- oder Gewerbeflächen in ursprünglichem Zustand
Wichtige Hinweise:
Kann durch Behörden, Vermieter oder Vertragspartner eingefordert werden
Oft Bestandteil von Miet-, Nutzungs- oder Baugenehmigungsverträgen
Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern oder Zwangsräumungen führen
Ziel:
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Grundstücks oder Gebäudes zur Wahrung der baurechtlichen Ordnung oder zur Vertragskonformität.