Rückbauverpflichtung


Rückbauverpflichtung


Rückbauverpflichtung


Definition:

Die Rückbauverpflichtung ist die rechtliche Pflicht, eine bauliche Anlage oder bauliche Veränderung – z. B. Anbauten, Werbeanlagen oder temporäre Bauten – wieder zu entfernen und den ursprünglichen Zustand eines Grundstücks oder Gebäudes wiederherzustellen.

Anwendungsbereich:
  • Nach Ablauf einer Baugenehmigung oder bei illegalen Baumaßnahmen

  • Bei befristeter Nutzung von Flächen (z. B. bei Pachtverträgen)

  • Rückgabe von Miet- oder Gewerbeflächen in ursprünglichem Zustand

Wichtige Hinweise:
  • Kann durch Behörden, Vermieter oder Vertragspartner eingefordert werden

  • Oft Bestandteil von Miet-, Nutzungs- oder Baugenehmigungsverträgen

  • Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern oder Zwangsräumungen führen

Ziel:

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Grundstücks oder Gebäudes zur Wahrung der baurechtlichen Ordnung oder zur Vertragskonformität.

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