Rücktritt vom Vertrag
Definition:

Der Rücktritt vom Vertrag ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine Vertragspartei ein bereits geschlossenes Vertragsverhältnis rückgängig macht. Er ist nur unter bestimmten gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Voraussetzungen möglich.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienkaufverträge bei schwerwiegenden Mängeln

  • Mietverträge vor Einzug, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • Rückabwicklung bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten

Wichtige Hinweise:
  • Rücktritt muss erklärt und begründet werden

  • Nicht jeder Vertrag erlaubt einen Rücktritt – ggf. nur Schadensersatz möglich

  • Bei Rücktritt sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren

Ziel:

Beendigung eines Vertragsverhältnisses bei erheblichen Pflichtverletzungen oder gesetzlich geregelten Rücktrittsgründen, um Nachteile für eine Partei zu vermeiden.

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