Definition:
Der Rücktritt vom Vertrag ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine Vertragspartei ein bereits geschlossenes Vertragsverhältnis rückgängig macht. Er ist nur unter bestimmten gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Voraussetzungen möglich.
Anwendungsbereich:
Immobilienkaufverträge bei schwerwiegenden Mängeln
Mietverträge vor Einzug, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
Rückabwicklung bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten
Wichtige Hinweise:
Rücktritt muss erklärt und begründet werden
Nicht jeder Vertrag erlaubt einen Rücktritt – ggf. nur Schadensersatz möglich
Bei Rücktritt sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren
Ziel:
Beendigung eines Vertragsverhältnisses bei erheblichen Pflichtverletzungen oder gesetzlich geregelten Rücktrittsgründen, um Nachteile für eine Partei zu vermeiden.