Reallast
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Definition:

Die Reallast ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen – in Geld, Natur oder Dienstleistung.

Anwendungsbereich:
  • Altersvorsorge (z. B. Wohnrecht gegen Pflegeleistung)

  • Grundstücksverkauf mit Pflege- oder Unterhaltsverpflichtung

  • Erbschaftsregelungen mit Versorgungsleistungen

Wichtige Hinweise:
  • Muss im Grundbuch in Abteilung II eingetragen werden

  • Ist rechtlich durchsetzbar und übertragbar

  • Unterschied zur Grundschuld: Reallast bezieht sich auf konkrete Leistungen, nicht auf Geldsummen

Ziel:

Sicherung wiederkehrender Leistungen zugunsten Dritter durch Eintragung eines dinglichen Rechts auf einem Grundstück.

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