Definition:
Die Reallast ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen – in Geld, Natur oder Dienstleistung.
Anwendungsbereich:
Altersvorsorge (z. B. Wohnrecht gegen Pflegeleistung)
Grundstücksverkauf mit Pflege- oder Unterhaltsverpflichtung
Erbschaftsregelungen mit Versorgungsleistungen
Wichtige Hinweise:
Muss im Grundbuch in Abteilung II eingetragen werden
Ist rechtlich durchsetzbar und übertragbar
Unterschied zur Grundschuld: Reallast bezieht sich auf konkrete Leistungen, nicht auf Geldsummen
Ziel:
Sicherung wiederkehrender Leistungen zugunsten Dritter durch Eintragung eines dinglichen Rechts auf einem Grundstück.