Definition:
Die Renovierung umfasst Maßnahmen zur optischen Auffrischung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Immobilie, ohne dabei grundlegende bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Anwendungsbereich:
Maler- und Tapezierarbeiten
Erneuerung von Bodenbelägen
Ausbesserung kleinerer Schäden an Wänden, Decken oder Türen
Wichtige Hinweise:
Abzugrenzen von Sanierung (technische Wiederherstellung) und Modernisierung (Wertsteigerung)
Kann vom Mieter bei Auszug gefordert sein – je nach Vertragsklauseln
Keine Genehmigungspflicht bei einfachen Maßnahmen
Ziel:
Verbesserung der Wohnqualität und Erhaltung des optischen Zustands von Immobilien für Mieter, Eigentümer oder Käufer.