Restnutzungsdauer
Definition:

Die Restnutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude oder eine bauliche Anlage voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor eine Erneuerung, Sanierung oder ein Abriss erforderlich wird.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienbewertung (z. B. im Ertragswertverfahren)

  • Steuerliche Abschreibung von Gebäuden

  • Investitions- und Instandhaltungsplanung

Wichtige Hinweise:
  • Hängt vom baulichen Zustand, Alter, Modernisierungen und Nutzung ab

  • Wird oft durch Gutachter oder Sachverständige ermittelt

  • Kürzere Restnutzungsdauer senkt den Immobilienwert

Ziel:

Ermittlung der verbleibenden wirtschaftlichen Lebensdauer einer Immobilie zur fundierten Bewertung und Planung.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

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