Definition:
Die Restnutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude oder eine bauliche Anlage voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann, bevor eine Erneuerung, Sanierung oder ein Abriss erforderlich wird.
Anwendungsbereich:
Immobilienbewertung (z. B. im Ertragswertverfahren)
Steuerliche Abschreibung von Gebäuden
Investitions- und Instandhaltungsplanung
Wichtige Hinweise:
Hängt vom baulichen Zustand, Alter, Modernisierungen und Nutzung ab
Wird oft durch Gutachter oder Sachverständige ermittelt
Kürzere Restnutzungsdauer senkt den Immobilienwert
Ziel:
Ermittlung der verbleibenden wirtschaftlichen Lebensdauer einer Immobilie zur fundierten Bewertung und Planung.