Definition:
Schallschutz umfasst bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmübertragungen innerhalb eines Gebäudes oder von außen. Ziel ist es, die Wohn- oder Arbeitsqualität durch geringere Lärmbelastung zu verbessern.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Bürogebäude
Neubau und Sanierung
Fenster, Wände, Decken, Fußböden, Aufzugsschächte
Wichtige Hinweise:
Es gelten Mindestanforderungen gemäß der DIN 4109 (Schallschutznorm)
Schallschutz kann auch bei Modernisierungen verpflichtend werden
Guter Schallschutz erhöht den Wohnwert und die Vermietbarkeit
Ziel:
Schaffung eines ruhigen und angenehmen Wohn- oder Arbeitsumfeldes durch Minimierung störender Geräusche und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.