Schallschutz
Definition:

Schallschutz umfasst bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmübertragungen innerhalb eines Gebäudes oder von außen. Ziel ist es, die Wohn- oder Arbeitsqualität durch geringere Lärmbelastung zu verbessern.

Anwendungsbereich:
  • Wohn- und Bürogebäude

  • Neubau und Sanierung

  • Fenster, Wände, Decken, Fußböden, Aufzugsschächte

Wichtige Hinweise:
  • Es gelten Mindestanforderungen gemäß der DIN 4109 (Schallschutznorm)

  • Schallschutz kann auch bei Modernisierungen verpflichtend werden

  • Guter Schallschutz erhöht den Wohnwert und die Vermietbarkeit

Ziel:

Schaffung eines ruhigen und angenehmen Wohn- oder Arbeitsumfeldes durch Minimierung störender Geräusche und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

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