Definition:
Die Schlüsselübergabe ist der formelle Akt, bei dem der Vermieter oder Verkäufer dem Mieter oder Käufer die Schlüssel zur Immobilie übergibt. Sie markiert in der Regel den Beginn des Besitz- oder Nutzungsverhältnisses.
Anwendungsbereich:
Wohnungs- und Hausvermietung
Immobilienverkauf
Übergabe bei Untermiete oder Gewerbemietverhältnissen
Wichtige Hinweise:
Sollte idealerweise mit einem Übergabeprotokoll erfolgen
Zeitpunkt der Schlüsselübergabe kann rechtliche Relevanz haben (z. B. Haftung, Mietbeginn)
Alle vorhandenen Schlüssel (Haupt-, Neben-, Briefkasten-, Keller-, etc.) sollten dokumentiert werden
Ziel:
Sichere und transparente Übergabe der Nutzungsrechte an der Immobilie sowie rechtliche Absicherung beider Parteien.