Schlüsselübergabe
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Definition:

Die Schlüsselübergabe ist der formelle Akt, bei dem der Vermieter oder Verkäufer dem Mieter oder Käufer die Schlüssel zur Immobilie übergibt. Sie markiert in der Regel den Beginn des Besitz- oder Nutzungsverhältnisses.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungs- und Hausvermietung

  • Immobilienverkauf

  • Übergabe bei Untermiete oder Gewerbemietverhältnissen

Wichtige Hinweise:
  • Sollte idealerweise mit einem Übergabeprotokoll erfolgen

  • Zeitpunkt der Schlüsselübergabe kann rechtliche Relevanz haben (z. B. Haftung, Mietbeginn)

  • Alle vorhandenen Schlüssel (Haupt-, Neben-, Briefkasten-, Keller-, etc.) sollten dokumentiert werden

Ziel:

Sichere und transparente Übergabe der Nutzungsrechte an der Immobilie sowie rechtliche Absicherung beider Parteien.

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