Sondereigentum
Sondereigentum
Sondereigentum
Definition:

Sondereigentum ist das Eigentum an bestimmten, klar abgegrenzten Teilen eines Gebäudes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), z. B. an einer Wohnung oder einem Kellerraum. Es steht im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum.

Anwendungsbereich:
  • Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

  • Zuweisung privater Räume in Teilungserklärungen

  • Vermietung oder Verkauf einzelner Nutzungseinheiten

Wichtige Hinweise:
  • Nur abgeschlossene, baulich getrennte Bereiche können Sondereigentum sein

  • Änderungen am Sondereigentum müssen in der Regel mit der Gemeinschaft abgestimmt werden

  • Das Sondereigentum kann unabhängig vom Gemeinschaftseigentum verkauft oder vererbt werden

Ziel:

Klare Abgrenzung und rechtliche Zuordnung von Eigentum innerhalb eines gemeinschaftlich genutzten Gebäudes zur individuellen Nutzung und Verfügung.

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter