Sondereigentum
Definition:

Sondereigentum ist das Eigentum an bestimmten, klar abgegrenzten Teilen eines Gebäudes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), z. B. an einer Wohnung oder einem Kellerraum. Es steht im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum.

Anwendungsbereich:
  • Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

  • Zuweisung privater Räume in Teilungserklärungen

  • Vermietung oder Verkauf einzelner Nutzungseinheiten

Wichtige Hinweise:
  • Nur abgeschlossene, baulich getrennte Bereiche können Sondereigentum sein

  • Änderungen am Sondereigentum müssen in der Regel mit der Gemeinschaft abgestimmt werden

  • Das Sondereigentum kann unabhängig vom Gemeinschaftseigentum verkauft oder vererbt werden

Ziel:

Klare Abgrenzung und rechtliche Zuordnung von Eigentum innerhalb eines gemeinschaftlich genutzten Gebäudes zur individuellen Nutzung und Verfügung.

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