Definition:
Sondereigentum ist das Eigentum an bestimmten, klar abgegrenzten Teilen eines Gebäudes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), z. B. an einer Wohnung oder einem Kellerraum. Es steht im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum.
Anwendungsbereich:
Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
Zuweisung privater Räume in Teilungserklärungen
Vermietung oder Verkauf einzelner Nutzungseinheiten
Wichtige Hinweise:
Nur abgeschlossene, baulich getrennte Bereiche können Sondereigentum sein
Änderungen am Sondereigentum müssen in der Regel mit der Gemeinschaft abgestimmt werden
Das Sondereigentum kann unabhängig vom Gemeinschaftseigentum verkauft oder vererbt werden
Ziel:
Klare Abgrenzung und rechtliche Zuordnung von Eigentum innerhalb eines gemeinschaftlich genutzten Gebäudes zur individuellen Nutzung und Verfügung.