Sonderumlage
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Sonderumlage
Definition:

Eine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige finanzielle Beteiligung, die von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhoben wird, um unvorhergesehene oder besonders hohe Kosten zu decken, die nicht durch die laufenden Rücklagen abgedeckt sind.

Anwendungsbereich:
  • Unvorhergesehene Reparaturen oder Sanierungen

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen der WEG

  • Nachzahlungen bei Heiz- oder Betriebskosten

Wichtige Hinweise:
  • Muss durch Beschluss der Eigentümerversammlung mehrheitlich genehmigt werden

  • Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil

  • Nichtzahlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Ziel:

Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der WEG in Ausnahmesituationen durch gezielte Einmalzahlungen der Eigentümer.

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