Definition:
Eine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige finanzielle Beteiligung, die von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhoben wird, um unvorhergesehene oder besonders hohe Kosten zu decken, die nicht durch die laufenden Rücklagen abgedeckt sind.
Anwendungsbereich:
Unvorhergesehene Reparaturen oder Sanierungen
Gerichtliche Auseinandersetzungen der WEG
Nachzahlungen bei Heiz- oder Betriebskosten
Wichtige Hinweise:
Muss durch Beschluss der Eigentümerversammlung mehrheitlich genehmigt werden
Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil
Nichtzahlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
Ziel:
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der WEG in Ausnahmesituationen durch gezielte Einmalzahlungen der Eigentümer.