Definition:
Die Staffelmiete ist eine vertraglich festgelegte Mietform, bei der die Miete in bestimmten Zeitabständen automatisch um einen festgelegten Betrag steigt. Diese Mieterhöhungen sind bereits im Mietvertrag geregelt.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbemietverträge
Langfristige Mietverhältnisse mit planbaren Mietsteigerungen
Alternative zur Indexmiete oder regulären Mieterhöhungen
Wichtige Hinweise:
Die Staffeln müssen mindestens für ein Jahr festgelegt sein
Die Mieterhöhung muss als fester Betrag oder Prozentsatz beziffert sein
Weitere Mieterhöhungen (z. B. wegen Modernisierung) sind während der Laufzeit meist ausgeschlossen
Ziel:
Schaffung von Planungssicherheit für Mieter und Vermieter durch transparente und vorhersehbare Mietanpassungen.