Definition:
Ein Steuervorteil bezeichnet eine finanzielle Ersparnis durch gesetzlich vorgesehene Steuervergünstigungen, z. B. durch Abschreibungen, Förderprogramme oder absetzbare Kosten – insbesondere im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen.
Anwendungsbereich:
Immobilienkauf und -vermietung
Denkmalgeschützte Objekte (z. B. erhöhte Abschreibung)
Selbstgenutztes Wohneigentum (z. B. Wohn-Riester)
Wichtige Hinweise:
Steuervorteile müssen in der Steuererklärung korrekt geltend gemacht werden
Voraussetzung ist meist eine ordnungsgemäße Dokumentation (z. B. Rechnungen, Gutachten)
Nicht jeder Vorteil gilt für Selbstnutzer und Kapitalanleger gleichermaßen
Ziel:
Optimierung der steuerlichen Belastung durch gezielte Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten zur Reduktion der Einkommen- oder Gewerbesteuer.