Definition:
„Teilmöbliert“ bezeichnet eine Mietwohnung oder ein Mietobjekt, das mit einer grundlegenden, aber nicht vollständigen Möblierung ausgestattet ist. Es handelt sich um eine Zwischenform zwischen unmöbliert und vollmöbliert.
Anwendungsbereich:
Kurz- und mittelfristige Mietverhältnisse
Wohnungen für Studierende, Berufspendler oder Expats
Möblierungsstandard im Mietvertrag definierbar
Wichtige Hinweise:
Die Möblierung muss im Mietvertrag dokumentiert und aufgelistet werden
Schäden an den Möbeln müssen separat geregelt werden (z. B. Kautionserhöhung möglich)
Mietrechtlich kann die Möblierung Einfluss auf die Miethöhe haben
Ziel:
Bereitstellung eines bezugsfertigen Wohnraums mit grundlegender Ausstattung, ohne den Aufwand oder die Verpflichtungen einer Vollmöblierung.