Definition:
Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, mit dem ein Grundstück oder Gebäude in rechtlich selbstständige Einheiten (z. B. Eigentumswohnungen) aufgeteilt wird. Sie ist Grundlage für das Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Anwendungsbereich:
Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen
Bildung von Teileigentum (z. B. Gewerbeeinheiten, Garagen)
Grundlage für Eintragungen im Grundbuch
Wichtige Hinweise:
Enthält Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung und Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden
Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer und erneuter notarieller Beurkundung möglich
Ziel:
Klare rechtliche und organisatorische Grundlage für das Eigentum an einzelnen Einheiten innerhalb einer Immobilie und deren Nutzung und Verwaltung.