Tiefgarage
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Definition:

Eine Tiefgarage ist eine unterirdische Parkeinrichtung für Fahrzeuge, die sich meist unter Wohn- oder Geschäftsgebäuden befindet. Sie bietet geschützten Stellraum abseits öffentlicher Straßen.

Anwendungsbereich:
  • Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser

  • Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels

  • Kombination mit Aufzügen und direktem Zugang zu den Wohneinheiten

Wichtige Hinweise:
  • Bau erfordert spezielle statische und sicherheitstechnische Maßnahmen (Belüftung, Brandschutz)

  • Teilweise Sondernutzungsrecht im Wohnungseigentum

  • Verwaltung über Hausgeld oder separate Betriebskostenabrechnung

Ziel:

Sichere, witterungsgeschützte und platzsparende Unterbringung von Fahrzeugen zur Erhöhung der Wohn- oder Standortqualität.

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