Definition:
Eine Tiefgarage ist eine unterirdische Parkeinrichtung für Fahrzeuge, die sich meist unter Wohn- oder Geschäftsgebäuden befindet. Sie bietet geschützten Stellraum abseits öffentlicher Straßen.
Anwendungsbereich:
Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser
Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels
Kombination mit Aufzügen und direktem Zugang zu den Wohneinheiten
Wichtige Hinweise:
Bau erfordert spezielle statische und sicherheitstechnische Maßnahmen (Belüftung, Brandschutz)
Teilweise Sondernutzungsrecht im Wohnungseigentum
Verwaltung über Hausgeld oder separate Betriebskostenabrechnung
Ziel:
Sichere, witterungsgeschützte und platzsparende Unterbringung von Fahrzeugen zur Erhöhung der Wohn- oder Standortqualität.