Treppenhausreinigung
Definition:

Die Treppenhausreinigung umfasst die regelmäßige Säuberung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Treppen, Flure und Eingangsbereiche eines Gebäudes.

Anwendungsbereich:
  • Mehrfamilienhäuser

  • Wohnanlagen mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen

  • Gewerbe- und Bürogebäude

Wichtige Hinweise:
  • Die Reinigungspflicht kann den Mietern (im Wechsel) oder einem Reinigungsdienst übertragen werden

  • Regelungen zur Durchführung finden sich meist in der Hausordnung oder im Mietvertrag

  • Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 9 BetrKV)

Ziel:

Ordnung, Sauberkeit und Werterhalt in gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Gebäudes sicherstellen.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

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