Definition:
Die Treppenhausreinigung umfasst die regelmäßige Säuberung gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie Treppen, Flure und Eingangsbereiche eines Gebäudes.
Anwendungsbereich:
Mehrfamilienhäuser
Wohnanlagen mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen
Gewerbe- und Bürogebäude
Wichtige Hinweise:
Die Reinigungspflicht kann den Mietern (im Wechsel) oder einem Reinigungsdienst übertragen werden
Regelungen zur Durchführung finden sich meist in der Hausordnung oder im Mietvertrag
Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 9 BetrKV)
Ziel:
Ordnung, Sauberkeit und Werterhalt in gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Gebäudes sicherstellen.