Trittschalldämmung
Definition:

Die Trittschalldämmung ist eine bauliche Maßnahme zur Reduzierung von Schallübertragungen, die durch Gehen oder Bewegungen auf Böden entstehen und in angrenzende Räume übertragen werden.

Anwendungsbereich:
  • Neubau und Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden

  • Verlegung unter Estrich oder Fußbodenbelägen (z. B. Laminat, Parkett)

  • Mehrfamilienhäuser und Wohnungen mit übereinanderliegenden Einheiten

Wichtige Hinweise:
  • Vorgaben zur Trittschalldämmung sind in der DIN 4109 geregelt

  • Besonders wichtig bei Eigentumswohnungen zur Vermeidung von Streitigkeiten

  • Materialien: Schaumstoffmatten, Filz, Kork, Mineralwolle etc.

Ziel:

Verbesserung des Wohnkomforts durch Reduktion von Lärm und Schutz der Nachbarn vor Geräuschbelästigung.

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