Definition:
Die Trittschalldämmung ist eine bauliche Maßnahme zur Reduzierung von Schallübertragungen, die durch Gehen oder Bewegungen auf Böden entstehen und in angrenzende Räume übertragen werden.
Anwendungsbereich:
Neubau und Sanierung von Wohn- und Bürogebäuden
Verlegung unter Estrich oder Fußbodenbelägen (z. B. Laminat, Parkett)
Mehrfamilienhäuser und Wohnungen mit übereinanderliegenden Einheiten
Wichtige Hinweise:
Vorgaben zur Trittschalldämmung sind in der DIN 4109 geregelt
Besonders wichtig bei Eigentumswohnungen zur Vermeidung von Streitigkeiten
Materialien: Schaumstoffmatten, Filz, Kork, Mineralwolle etc.
Ziel:
Verbesserung des Wohnkomforts durch Reduktion von Lärm und Schutz der Nachbarn vor Geräuschbelästigung.