Umnutzung
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Umnutzung
Definition:

Die Umnutzung bezeichnet die dauerhafte Änderung der Nutzung einer Immobilie oder eines Gebäudeteils, z. B. von einer Gewerbefläche zu Wohnraum oder von einer Lagerhalle zu Büroflächen.

Anwendungsbereich:
  • Gewerbeimmobilien → Wohnimmobilien

  • Wohnräume → Praxis- oder Büronutzung

  • Öffentliche Gebäude (z. B. Schulen, Kirchen) → private Nutzung

Wichtige Hinweise:
  • Genehmigungspflichtig nach Bauordnungsrecht

  • Anpassung an neue bauliche, energetische und sicherheitstechnische Anforderungen erforderlich

  • Eventuelle Änderung im Miet- oder Steuerrecht beachten

Ziel:

Flexibler und wirtschaftlicher Einsatz von Immobilien durch Anpassung an veränderte Markt- oder Nutzungsanforderungen.

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