Definition:
Die Umnutzung bezeichnet die dauerhafte Änderung der Nutzung einer Immobilie oder eines Gebäudeteils, z. B. von einer Gewerbefläche zu Wohnraum oder von einer Lagerhalle zu Büroflächen.
Anwendungsbereich:
Gewerbeimmobilien → Wohnimmobilien
Wohnräume → Praxis- oder Büronutzung
Öffentliche Gebäude (z. B. Schulen, Kirchen) → private Nutzung
Wichtige Hinweise:
Genehmigungspflichtig nach Bauordnungsrecht
Anpassung an neue bauliche, energetische und sicherheitstechnische Anforderungen erforderlich
Eventuelle Änderung im Miet- oder Steuerrecht beachten
Ziel:
Flexibler und wirtschaftlicher Einsatz von Immobilien durch Anpassung an veränderte Markt- oder Nutzungsanforderungen.