Definition:
Ein unbefristeter Mietvertrag ist ein Mietverhältnis ohne festgelegtes Enddatum. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen beendet werden.
Anwendungsbereich:
Wohnraummietverhältnisse im privaten und gewerblichen Bereich
Standardform in der Wohnungsvermietung, insbesondere bei unmöblierten Wohnungen
Wichtige Hinweise:
Kündigung durch Vermieter nur mit berechtigtem Interesse möglich (z. B. Eigenbedarf)
Gesetzliche Kündigungsfristen gelten (für Mieter meist 3 Monate)
Keine automatische Beendigung – aktiver Kündigungsakt erforderlich
Ziel:
Schaffung eines stabilen, langfristigen Mietverhältnisses mit Flexibilität zur ordentlichen Kündigung.