Unbefristeter Mietvertrag
Definition:

Ein unbefristeter Mietvertrag ist ein Mietverhältnis ohne festgelegtes Enddatum. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen beendet werden.

Anwendungsbereich:
  • Wohnraummietverhältnisse im privaten und gewerblichen Bereich

  • Standardform in der Wohnungsvermietung, insbesondere bei unmöblierten Wohnungen

Wichtige Hinweise:
  • Kündigung durch Vermieter nur mit berechtigtem Interesse möglich (z. B. Eigenbedarf)

  • Gesetzliche Kündigungsfristen gelten (für Mieter meist 3 Monate)

  • Keine automatische Beendigung – aktiver Kündigungsakt erforderlich

Ziel:

Schaffung eines stabilen, langfristigen Mietverhältnisses mit Flexibilität zur ordentlichen Kündigung.

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