Definition:
Die Unterhaltspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt einer anderen Person (z. B. Kind, Ehepartner) zu sorgen – finanziell oder in Form von Betreuung und Pflege.
Anwendungsbereich:
Familienrecht: Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt
Trennung und Scheidung: Ehegattenunterhalt
In Immobilienkontext: Mieter/Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können bei Pflegeimmobilien oder Betreuungsobjekten mit Unterhaltspflichten in Berührung kommen
Wichtige Hinweise:
Gesetzlich geregelt in §§ 1601 ff. BGB
Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedürftigkeit
Kann Einfluss auf Miet- oder Kaufentscheidungen haben (z. B. Belastbarkeit eines Schuldners)
Ziel:
Sicherstellung der Existenzgrundlage und Lebensqualität für unterhaltsberechtigte Personen – auch im Zusammenhang mit Wohn- und Pflegeformen.