Unterhaltspflicht
Unterhaltspflicht
Unterhaltspflicht
Definition:

Die Unterhaltspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt einer anderen Person (z. B. Kind, Ehepartner) zu sorgen – finanziell oder in Form von Betreuung und Pflege.

Anwendungsbereich:
  • Familienrecht: Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt

  • Trennung und Scheidung: Ehegattenunterhalt

  • In Immobilienkontext: Mieter/Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können bei Pflegeimmobilien oder Betreuungsobjekten mit Unterhaltspflichten in Berührung kommen

Wichtige Hinweise:
  • Gesetzlich geregelt in §§ 1601 ff. BGB

  • Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedürftigkeit

  • Kann Einfluss auf Miet- oder Kaufentscheidungen haben (z. B. Belastbarkeit eines Schuldners)

Ziel:

Sicherstellung der Existenzgrundlage und Lebensqualität für unterhaltsberechtigte Personen – auch im Zusammenhang mit Wohn- und Pflegeformen.

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter