Definition:
Ein Untermieter ist eine Person, die mit Zustimmung des Hauptmieters und in der Regel auch mit Genehmigung des Vermieters einen Teil oder die gesamte Wohnung bewohnt, ohne selbst Hauptmieter zu sein.
Anwendungsbereich:
Zwischenmiete bei vorübergehender Abwesenheit des Hauptmieters
Wohngemeinschaften (WG)
Wohngemeinschaften (WG)
Wichtige Hinweise:
Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters und haftet vollständig
Genehmigung des Vermieters ist erforderlich (§ 540 BGB)
Mietpreis, Dauer und Rechte sollten im Untermietvertrag schriftlich geregelt sein
Ziel:
Flexible Nutzung von Wohnraum und Ermöglichung von temporären Wohnlösungen ohne Vertragsbindung mit dem Eigentümer.