Definition:
Eine unverbaubare Aussicht beschreibt einen freien Blick (z. B. auf Natur, Wasser oder Stadtpanorama), der dauerhaft erhalten bleibt, weil angrenzende Grundstücke baurechtlich nicht bebaut werden dürfen.
Anwendungsbereich:
Premium-Immobilien mit Aussichtslage
Immobilienmarketing und Wertsteigerung
Ferien- und Eigentumswohnungen
Wichtige Hinweise:
Rechtlich nur gesichert, wenn durch Bebauungspläne, Naturschutz oder Dienstbarkeiten geschützt
Mündliche Zusagen ohne schriftliche Grundlage bieten keine rechtliche Sicherheit
Einfluss auf Verkehrswert und Vermarktungschancen
Ziel:
Erhalt eines hochwertigen Wohnwerts durch garantierte freie Sicht – ein gefragtes Qualitätsmerkmal bei Immobilien.