Definition:
Ein Vermieter ist die natürliche oder juristische Person, die einem Mieter eine Immobilie – etwa eine Wohnung, ein Haus oder Gewerbefläche – gegen Zahlung einer Miete zur Nutzung überlässt.
Anwendungsbereich:
Mietverträge im Wohn- und Gewerbebereich
Verwaltung von Mietobjekten
Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern
Wichtige Hinweise:
Rechte und Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt
Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten
Darf die Miete im Rahmen gesetzlicher Vorgaben anpassen
Ziel:
Sicherstellung eines rechtskonformen und funktionierenden Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter.