Versicherungsschutz
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Versicherungsschutz
Definition:

Der Versicherungsschutz beschreibt den Umfang der Leistungen, die eine Versicherung im Schadensfall übernimmt. Er ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und dessen Bedingungen.

Anwendungsbereich:
  • Gebäudeversicherungen (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm)

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen

Wichtige Hinweise:
  • Umfang und Bedingungen sind in der Police und den AVB geregelt

  • Unterversicherung kann zu Leistungskürzungen führen

  • Bei WEGs: Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum wichtig

Ziel:

Finanzieller Schutz vor unvorhersehbaren Risiken im Zusammenhang mit Immobilienbesitz und -verwaltung.

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