Definition:
Der Versicherungsschutz beschreibt den Umfang der Leistungen, die eine Versicherung im Schadensfall übernimmt. Er ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und dessen Bedingungen.
Anwendungsbereich:
Gebäudeversicherungen (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm)
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen
Wichtige Hinweise:
Umfang und Bedingungen sind in der Police und den AVB geregelt
Unterversicherung kann zu Leistungskürzungen führen
Bei WEGs: Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum wichtig
Ziel:
Finanzieller Schutz vor unvorhersehbaren Risiken im Zusammenhang mit Immobilienbesitz und -verwaltung.