Verwaltervertrag
Definition:

Ein Verwaltervertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einer Eigentümergemeinschaft (z. B. einer WEG) oder einem Eigentümer und einer Hausverwaltung. Er regelt die Aufgaben, Pflichten und Vergütung des Verwalters.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung)

  • Mietverwaltungen von Mehrfamilienhäusern

  • Gewerbeimmobilienverwaltungen

Wichtige Hinweise:
  • Regelt u. a. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Vergütung, Aufgabenbereich und Vertretungsbefugnisse

  • Muss in der Regel schriftlich abgeschlossen werden

  • Bei WEGs ist ein Beschluss der Eigentümer zur Bestellung erforderlich

Ziel:

Klar definierte, rechtssichere Grundlage für die professionelle Verwaltung von Immobilien.

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