Definition:
Ein Verwaltervertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einer Eigentümergemeinschaft (z. B. einer WEG) oder einem Eigentümer und einer Hausverwaltung. Er regelt die Aufgaben, Pflichten und Vergütung des Verwalters.
Anwendungsbereich:
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung)
Mietverwaltungen von Mehrfamilienhäusern
Gewerbeimmobilienverwaltungen
Wichtige Hinweise:
Regelt u. a. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Vergütung, Aufgabenbereich und Vertretungsbefugnisse
Muss in der Regel schriftlich abgeschlossen werden
Bei WEGs ist ein Beschluss der Eigentümer zur Bestellung erforderlich
Ziel:
Klar definierte, rechtssichere Grundlage für die professionelle Verwaltung von Immobilien.