Verwaltungskosten
Definition:

Verwaltungskosten sind alle Kosten, die im Rahmen der organisatorischen und administrativen Betreuung einer Immobilie anfallen – etwa durch Hausverwaltungen oder externe Dienstleister.

Anwendungsbereich:
  • Miet- und Eigentumsobjekte

  • Betriebskostenabrechnungen

  • WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Wichtige Hinweise:
  • Umfassen z. B. Buchhaltung, Schriftverkehr, Abrechnungen, Eigentümerversammlungen

  • Bei Mietverhältnissen in der Regel nicht umlagefähig auf den Mieter (gemäß § 1 BetrKV)

  • In der WEG als Teil des Hausgeldes enthalten

Ziel:

Erfassung und Kontrolle aller administrativen Ausgaben zur effizienten und professionellen Immobilienbewirtschaftung.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..