Warmmiete
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Warmmiete
Definition:

Die Warmmiete ist der Gesamtbetrag, den ein Mieter monatlich zahlt. Sie setzt sich zusammen aus der Kaltmiete (Grundmiete) und den monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten (z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr).

Anwendungsbereich:
  • Mietverträge für Wohnimmobilien

  • Mietpreisvergleiche

  • Budgetplanung von Mietern

Wichtige Hinweise:
  • Die Warmmiete enthält keine Stromkosten oder Internetgebühren (diese werden meist separat vom Mieter getragen)

  • Betriebskostenabrechnung kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen

  • In Inseraten ist Warmmiete oft attraktiver, da alle regelmäßigen Kosten (außer Strom) übersichtlich erfasst sind

Ziel:

Transparente Darstellung der tatsächlichen monatlichen Wohnkosten für den Mieter.

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